Erste kleine Lichtblicke für Bergtourismus in Nepal

Yaks mit Touristengepäck in den Gassen von Namche Bazaar

Trekkingtouristen posieren an einer Stelle im Khumbu mit Aussicht auf den Mount Everest oder am Platz des Basislagers zu Füßen des höchsten Bergs der Erde – Bilder wie diese kursieren derzeit wieder in den sozialen Netzwerken. Ein Zeichen dafür, dass der Bergtourismus in Nepal nach der Zeit der tiefen Depression während der Corona-Pandemie langsam, aber sicher wieder in Schwung kommt. Die ersten eintröpfelnden Zahlen scheinen dies zu bestätigen.

Nach Angaben der Verwaltung des Sagarmatha-Nationalparks kamen im September rund 1400 Touristen ins Everest-Gebiet, im selben Monat 2020 waren es nur etwa 170 gewesen. Ang Dorjee Sherpa, Besitzer der AD Friendship Lodge in Namche Bazaar, teilte mir vor zwei Wochen begeistert mit, dass an einem Tag rund 250 Touristen im Hauptort der Khumbu-Region eingetroffen seien. Vor einem Jahr waren es häufig nur eine Handvoll Trekker pro Tag gewesen.

Und noch eine Gebühr

Ama Dablam

Auch die Zahl der Bergsteiger, die sich in diesem Herbst an Bergen im Khumbu versuchen, hat im Vergleich zu 2020 deutlich angezogen. So vergab das nepalesische Tourismusministerium bislang (Stand 25. Oktober) allein für die 6814 Meter hohe, formschöne Ama Dablam 107 Permits an ausländische Bergsteiger. Das sind rund viermal so viele Besteigungsgenehmigungen wie ein Jahr zuvor. Bis zum Niveau vor der Pandemie ist es allerdings noch ein weiter Weg: Im Herbst 2019 hatte das Ministeriums 351 Permits für die Ama Dablam ausgestellt.

Für Verstimmung bei Veranstaltern und Bergsteigern sorgt, dass in dieser Saison zusätzlich zu den Gebühren für das Permit zur Besteigung eines Bergs, für die lokale Verwaltung des Khumbu und das Betreten des Everest-Nationalparks nun auch noch ein „Camping Permit“ bezahlt werden muss.

Auf Drängen der gebeutelten Tourismusbranche hatte die Regierung Nepals vor fünf Wochen die Einreisebestimmungen gelockert: Wer mindestens zwei Wochen vor der Einreise einen vollständigen Impfschutz hat, muss sich nicht mehr in die vorher obligatorische zehntägige Hotelquarantäne begeben. Verpflichtend bleibt für alle ein negativ ausgefallener PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.

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